Leitfaden für reisende Brüder

der VGLvD

Liebe Brüder,

für den Besuch von ausländischen Logen gibt es einige wichtige Punkte, die beachtet werden müssen, um den brüderlichen Austausch reibungslos und gemäß den Regeln der Freimaurerei zu gestalten.
Im Folgenden findet Ihr eine Übersicht der wesentlichen Schritte und Vorgaben, die vor einem Logenbesuch im Ausland zu beachten sind.

  1. Kontaktaufnahme mit ausländischen Großlogen
    Der offizielle Schriftverkehr mit Großlogen im Ausland wird ausschließlich über die jeweiligen Großsekretariate geführt. In Deutschland übernimmt das Großmeisteramt (GMA) der Vereinigten Großlogen von Deutschland (VGLvD) diese Aufgabe. Anfragen von einzelnen Brüdern oder Logen an ausländische Großlogen werden nicht direkt bearbeitet. Diese werden vielmehr an das GMA der VGLvD weitergeleitet, welches dann den Kontakt mit der entsprechenden ausländischen Großloge und dem Sekretariat Eurer eigenen Großloge aufnimmt.
  1. Anmeldung von Logenbesuchen im Ausland
    Wenn ein Bruder oder eine Einzelloge plant, eine Loge im Ausland zu besuchen, muss dieser Besuch im Voraus beim Sekretariat der eigenen Großloge angemeldet werden. Im Anschluss wird das GMA der VGLvD die Kommunikation mit der betreffenden Großloge im Ausland übernehmen. Es ist zwingend erforderlich, diesen offiziellen Weg einzuhalten, um Missverständnisse und mögliche Komplikationen zu vermeiden.

    Logen oder Großlogen im Ausland erhalten täglich Anfragen von Personen die sich als Freimaurer bezeichnen, und angeblichen Freimaurerischen Organisationen.
    Um unseren Bund zu schützen müssen alle Anfragen auf Echtheit und Regularität überprüft werden.
    Erst im Anschluss ist ein direkter Kontakt unter den Mitgliedern erwünscht.

  1. Notwendige Dokumente
    Für den brüderlichen Verkehr mit ausländischen Logen sind zwei wichtige Dokumente erforderlich:

    – Großlogenzertifikat: Dieses Zertifikat bestätigt die Zugehörigkeit des Bruders zu einer anerkannten Loge. Es wird auf Antrag des Logensekretärs, nach Prüfung durch sein Großlogensekretariat, vom GMA der VGLvD ausgestellt.

    – Jahresausweiskarte: Diese Karte ist ein weiterer Nachweis über die Mitgliedschaft eines Bruders und gilt für 12 Monate. Sie kann ebenfalls durch den Sekretär der Loge beim GMA der VGLvD angefordert werden und wird anschließend an die Loge gesendet, wo sie ausgefüllt wird.

    Beide Dokumente werden nur an Meisterbrüder ausgegeben und müssen vor dem Besuch im Ausland vorliegen.

  1. Besondere Hinweise bei deutschsprachigen Logen im Ausland
    Falls Ihr eine deutschsprachige Loge besucht, die unter der Jurisdiktion einer ausländischen Großloge steht, ist kein spezieller Hinweis erforderlich. Solche Logen sind in der Regel in den Verzeichnissen der Großlogen aufgeführt und können ohne zusätzliche Erlaubnis besucht werden.
  1. Unterstützung durch das Großmeisteramt
    Solltet Ihr Fragen zu Logenbesuchen im Ausland haben oder Unterstützung bei der Anmeldung benötigen, stehen wir Euch im GMA der VGLvD gerne zur Verfügung.

    Ihr könnt Euch gerne per E-Mail (info@freimaurer.org) an uns wenden.